Ab dem 01.08.2021 ist die Zuzahlung am ersten Tag der Behandlung fällig.
Patienten, die in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, müssen zu jedem Krankengymnastik- oder Massagerezept eine Zuzahlung leisten. Diese Zuzahlungsbestimmungen sind vom Gesetzgeber festgelegt und gelten daher in allen Physiotherapie-Praxen gleichermaßen. Die Zuzahlung setzt sich zusammen aus einer Pauschale von 10 Euro, die pro Rezept (Rezeptgebühr) geleistet werden muss und einer 10%igen Eigenbeteiligung an den Kosten für die Behandlung. Wer also ein Rezept über 6x Krankengymnastik vom Arzt erhält, zahlt:
Grundsätzlich ist es möglich, mehrere Heilmittel auf einem Rezept zu kombinieren (z.B. KG und Kältetherapie). Allerdings gibt es Einschränkungen, welche Therapieformen der Arzt auf einem Rezept verschreiben darf. Die Kombination von Krankengymnastik (KG) und Lymphdrainage ist beispielsweise nicht erlaubt. In der nachfolgenden Tabelle haben wir die Gebühren für häufig verordnete Heilmittel aufgelistet.
Stand 02.07.2024